Hiermit darf man Motorräder von nicht mehr als 125 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 bis 17-jährige fahren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung entfällt, wenn man über 18 ist.
Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre.
Übrigens: Wer seinen alten Kl.3 Führerschein vor dem 1.4.80 gemacht hat, darf diese Motorräder ebenfalls fahren.