Führerscheinklassen

Auf dieser Seite haben wir die Führerscheinklassen kurz aufgelistet. Solltet ihr Fragen zu einer Klasse haben, dann könnte ihr Euch gerne bei mir melden!

Klasse
Beschreibung


Klasse B

Wohl der Wichtigste: Damit darf man PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t fahren.

Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre


Klasse BE

Für PKW/LKW-Anhänger; hat der Anhänger eine zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg und ist die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, so ist die Führerscheinklasse BE erforderlich. Des Weiteren auch, wenn die zulässigen Gesamtmassen der Fahrzeugkombination zusammen 3.500 kg übersteigt.

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B; Mindestalter 18 Jahre


Klasse A begrenzt

Der Motorradführerschein für 18-jährige. Das Wort "begrenzt" (manchmal heißt es auch beschränkt) bezieht sich auf die Leistung des Motorrades. Man darf nämlich nurMotorräder mit höchstens 25 kW fahren. Diese Beschränkung entfällt jedoch 2 Jahre nachErteilung dieser Fahrerlaubnis.

Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre


Klasse A unbegrenzt

Mit diesem Führerschein darf man sofort alle Motorräder fahren, egal wie viel PS oder kW.

Einziger Haken: Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre


Klasse A1

Hiermit darf man Motorräder von nicht mehr als 125 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 bis 17-jährige fahren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung entfällt, wenn man über 18 ist.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre.

Übrigens: Wer seinen alten Kl.3 Führerschein vor dem 1.4.80 gemacht hat, darf diese Motorräder ebenfalls fahren.


Klasse M

Hier ist der klassische 50er Roller gemeint.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre


Mofa
Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre


Klasse C

Mit diesem Führerschein darf man Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 t fahren. Also in erster Linie LKWs. Wenn man noch nicht 21 ist, ist ein Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zulässig.

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B; Mindestalter 18 Jahre; ärztl. Untersuchung und augenärztl.Gutachten


Klasse CE

Für Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. (LKW mit Anhänger)

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse C; Mindestalter 18 Jahre


Klasse C1

Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t aber nicht mehr als 7,5t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz).

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B; Mindestalter 18 Jahre; ärztl. Untersuchung und augenärztl. Gutachten


Klasse C1E

Für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. C1 (s.o.) und einem Anhänger mit mehr als 750kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.



Hinweis zu den Klassen C1 und C1E: Vielleicht haben Sie es bemerkt. Wer nicht ständig mit einem Taschenrechner die zulässigen Gesamt- und Leermassen von Zugfahrzeug und Anhänger ausrechnen will, macht lieber gleich den Führerschein der Kl. C bzw. CE. Der zusätzliche Zeit- und Kostenaufwand ist gar nicht so viel höher. Wir werden Ihnen gerne die Vor- und Nachteile der einen oder anderen Ausbildung erläutern.


Klasse D

Mit diesem Führerschein darf man Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, ausser dem Führersitz, fahren.

Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B; Mindestalter 21 Jahre; ärztl. Untersuchung und augenärztl. Gutachten


Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre


Klasse L

Zugmaschinen die für land- und forstwirtschftl. Zwecke bestimmt sind (kleine Trecker) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h bzw. mit Anhänger von nicht mehr als 25 km/h.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre


Klasse T

Zugmaschinen, die für land- u. forstwirtschaftl. Zwecke bestimmt sind (große Trecker), mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (für 16-17jährige 40 km/h).

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre